Rechtsprechung
VG Ansbach, 16.02.2017 - AN 6 K 16.01533 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 44 Abs. 4; VwGO §§ 166; ZPO § 114
Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen offener Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung der Klärung schwieriger Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren - Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 44 Abs. 4 S. 2 Abs. 2, AufenthG § 44 Abs. 4 S. 2 2. Alt. Nr. 1, AufenthG § 44 Abs. 4 S. 2 2. Alt. Nr. 2, AufenthG § 44 Abs. 4 S. 2 2. Alt. Nr. 3, AufenthG § 44
Integrationskurs, Integration, Afghanistan, Asylverfahren, Bleibeperspektive, Anerkennungsquote, Schutzquote, Prozesskostenhilfe, Sprachkurs, Orientierungskurs, Aufenthaltsgestattung, schwierige Rechtsfrage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942
Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2017 - AN 6 K 16.01533
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch z.B. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fragen abhängig ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488
Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2017 - AN 6 K 16.01533
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht der Klage gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942 - und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch z.B. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich oder tatsächlich schwierigen Fragen abhängig ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (BayVGH, B.v. 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 1439/88
Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2017 - AN 6 K 16.01533
Prozesskostenhilfe muss zwar danach nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Frage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (BVerfG, B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 1439/88). - VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960
Auszug aus VG Ansbach, 16.02.2017 - AN 6 K 16.01533
Als Zeitpunkt der Entscheidungsreife wird grundsätzlich der Zeitpunkt nach Eingang der Behördenakten und der Klageerwiderung angenommen (BayVGH, B.v. 28.12.2004 - 12 CE 04.2960 - u.a.).